Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 07.02.2012, Az. 5 ARs 64/11

5. Strafsenat | REWIS RS 2012, 9464

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5 [X.]/11

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS

vom 7. Februar
2012
in der Strafsache
gegen

1.

2.

wegen Beihilfe zum Bankrott u.a.

hier:
[X.] des 3. Strafsenats vom 15. September 2011

Der 5. Strafsenat des [X.] hat am 7. Februar 2012
beschlossen:

Der Senat stimmt der Rechtsansicht des anfragenden 3.
Strafsenats zu. Er gibt entgegenstehende eigene Recht-sprechung auf
(vgl. auch [X.], Beschluss vom [X.] 2011

5 StR 122/11).

Basdorf Raum

Schaal

König Bellay

Meta

5 ARs 64/11

07.02.2012

Bundesgerichtshof 5. Strafsenat

Sachgebiet: ARs

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 07.02.2012, Az. 5 ARs 64/11 (REWIS RS 2012, 9464)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 9464

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5 StR 122/11

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