Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Die Anträge des [X.], ihm für die Verfahren der Revision und der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des [X.] vom 25. September 2018 - L 9 U 2865/18 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt [X.] sowie Rechtsanwalt Dr. E. aus F. beizuordnen, werden abgelehnt.
I
Mit vorbezeichnetem Urteil vom [X.] hat das [X.] die Berufung des [X.] gegen den erstinstanzlichen Gerichtsbescheid vom 30.7.2018 zurückgewiesen, mit dem das [X.] die Klage auf Gewährung von Verletztenrente aufgrund des Arbeitsunfalls vom 6.11.2013 wegen entgegenstehender Rechtshängigkeit der Klage
II
1. Ein besonderer Vertreter war nicht zu bestellen. Gemäß § 72 Abs 1 [X.] kann für einen nicht prozessfähigen Beteiligten ohne gesetzlichen Vertreter der Vorsitzende bis zum Eintritt eines Vormundes, Betreuers oder Pflegers für das Verfahren einen besonderen Vertreter bestellen, dem alle Rechte, außer dem Empfang von Zahlungen, zustehen. Weder die aktenkundigen medizinischen Unterlagen noch das Prozessverhalten des [X.] rechtfertigen die Annahme, dass er prozessunfähig ist. [X.] sind gemäß § 71 Abs 1 [X.] Personen, die sich nicht durch Verträge verpflichten können, die also nicht geschäftsfähig iS des § 104 BGB sind
2. Folglich liegt auch kein von Amts wegen
a) Ein nach § 73 Abs 4 [X.] zugelassener Prozessbevollmächtigter wäre von vornherein nicht in der Lage, das Revisionsverfahren gegen das angefochtene Urteil erfolgreich durchzuführen, weil die Revision gemäß § 160 Abs 1 [X.] zulassungsbedürftig ist. Es liegt jedoch weder ein die Revision zulassender Beschluss des BSG
b) Auch die insofern statthafte Nichtzulassungsbeschwerde bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Nach § 160 Abs 2 [X.] ist die Revision nur zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat
aa) Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat. Die Frage muss außerdem klärungsbedürftig sein. Das ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn die Antwort darauf von vornherein praktisch außer Zweifel steht oder die Frage bereits höchstrichterlich entschieden ist
bb) Der Zulassungsgrund der Divergenz
cc) Schließlich lässt sich auch kein Verfahrensmangel feststellen, der gemäß § 160 Abs 2 [X.] [X.] zur Zulassung der Revision führen könnte. Einen besonderen Vertreter ("Pfleger") musste das [X.] nicht bestellen, weil der Kläger weder prozessunfähig war
Weder die [X.] vom 10. und 17.9.2018 noch der ausführliche Beschluss vom 24.9.2018 über das Ablehnungsgesuch vom selben Tage beruhen auf Willkür
Entgegen den Ausführungen des [X.] hatten die [X.] hinreichende Vorkehrungen getroffen, um ihm den Zugang zum Gericht zu ermöglichen
Da dem Kläger somit keine PKH zu bewilligen ist, hat er nach § 73a Abs 1 S 1 [X.] iVm § 121 Abs 1 ZPO auch keinen Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts.
Meta
25.04.2019
Beschluss
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: Bundessozialgericht, Beschluss vom 25.04.2019, Az. B 2 U 15/18 BH, B 2 U 1/18 RH (REWIS RS 2019, 7846)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 7846
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
B 1 KR 8/16 BH (Bundessozialgericht)
Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Wirtschaftlichkeitsgebot - Festbetrag - Vollversorgung mit Fertigarzneimitteln ohne Begrenzung auf den …
B 1 KR 45/20 B (Bundessozialgericht)
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Bestellung eines besonderen Vertreters für einen nicht prozessfähigen …
B 1 KR 80/20 B (Bundessozialgericht)
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Bestellung eines besonderen Vertreters für einen nicht prozessfähigen …
B 1 KR 73/18 B (Bundessozialgericht)
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Bestellung eines besonderen Vertreters für einen nicht prozessfähigen …
B 5 R 38/11 BH (Bundessozialgericht)
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.