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Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Unter Berücksichtigung der hohen objektiven Bedeutung der Verfahren und ihrer Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. [X.] 79, 365 <369 f.>) wird der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für beide Verfahren auf jeweils 100.000 € (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
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31.10.2018
Bundesverfassungsgericht 1. Senat
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Sachgebiet: BvR
vorgehend BSG, 29. Februar 2012, Az: B 12 KR 5/10 R, Urteil
§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 31.10.2018, Az. 1 BvR 1728/12, 1 BvR 1756/12 (REWIS RS 2018, 2221)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 2221
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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