Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 31.10.2018, Az. 1 BvR 1728/12, 1 BvR 1756/12

1. Senat | REWIS RS 2018, 2221

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren


Tenor

Unter Berücksichtigung der hohen objektiven Bedeutung der Verfahren und ihrer Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. [X.] 79, 365 <369 f.>) wird der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für beide Verfahren auf jeweils 100.000 € (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

1 BvR 1728/12, 1 BvR 1756/12

31.10.2018

Bundesverfassungsgericht 1. Senat

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvR

vorgehend BSG, 29. Februar 2012, Az: B 12 KR 5/10 R, Urteil

§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 31.10.2018, Az. 1 BvR 1728/12, 1 BvR 1756/12 (REWIS RS 2018, 2221)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 2221

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