AG München, Urteil vom 20.12.2023, Az. 251 C 17550/23

GLÜCKSSPIEL ONLINE-CASINOS

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Elektronisches Dokument, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Internationale Zuständigkeit, Beiderseitiger Verstoß, Spielvertrag, Streitwert, Elektronischer Rechtsverkehr, Rückforderungsansprüche, Sittenverstoß, Nichtigkeit eines Rechtsgeschäftes, Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts, Wert des Beschwerdegegenstandes, Kostenentscheidung, Anderweitige Erledigung, Gesetzliches Verbot, Glücksspielaufsicht, Strafrechtliche Maßnahme, Online-Glücksspiel, Untersagungsverfügung, Qualifizierte elektronische Signatur


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten. Bitte melden Sie sich an, um die Entscheidung einzusehen.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Wieso sehe ich diese Entscheidung nicht?

Wir haben uns unter großem Bedauern dazu entschieden, einen Großteil unserer Entscheidungsdatenbank nicht mehr direkt verfügbar zu halten. Weitere Informationen zum Hintergrund erhalten Sie auf der Informationsseite von openjur.

Weitere Informationen auf openjur

Meta

251 C 17550/23

20.12.2023

AG München

Urteil

Sachgebiet: C

Zitier­vorschlag: AG München, Urteil vom 20.12.2023, Az. 251 C 17550/23 (REWIS RS 2023, 9821)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 9821

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

21 O 680/22 (LG Ingolstadt)

Widerrufsrecht, Elektronisches Dokument, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Streitwert, Elektronischer Rechtsverkehr, Spielvertrag, Einrede der Verjährung, Kostenentscheidung, Anderweitige Erledigung, …


18 O 3407/23 (LG Nürnberg-Fürth)

Elektronisches Dokument, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Gesetzliches Verbot, Spielvertrag, Streitwert, Elektronischer Rechtsverkehr, Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts, Glücksspiel im …


9 O 1243/23 (LG München II)

Versäumnisurteil, Online-Sportwetten, Elektronisches Dokument, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Spielvertrag, Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts, Nichtigkeitsfolge, Online-Casinospiel, Elektronischer Rechtsverkehr, Strafrechtliche …


19 U 51/22 (Oberlandesgericht Köln)


I ZR 88/23 (Bundesgerichtshof)

Sportwetten: Rückforderung von Einsätzen wohl möglich, da Verträge nichtig - keine EuGH-Vorlage


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

XI ZR 515/21

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.