Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 25.09.2007, Az. VI ZR 52/07

VI. Zivilsenat | REWIS RS 2007, 1822

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS [X.] ZR 52/07 vom 25. September 2007 in dem Rechtsstreit Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 25. September 2007 durch die Vizepräsidentin Dr. [X.], [X.] [X.], die Richterin [X.], [X.] und Zoll beschlossen: Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 3. Zivilsenats des [X.] vom 5. Februar 2007 wird zurückgewiesen, weil sie nicht aufzeigt, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des [X.] erfordert (§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO). Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung. Die Überzeugungs-bildung des Berufungsgerichts zur Verneinung einer hypothetischen Einwilligung ist aus revisionsrechtlicher Sicht nicht angreifbar. Über die von der Nichtzulassungsbeschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen hat der erkennende Senat bereits entschieden (vgl. etwa Senatsurteile [X.], 103, 111 ff. und vom 5. April 2005 Œ [X.] ZR 216/03 Œ VersR 2005, 942 m.w.[X.]) Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 S. 2, 2. Halbs. ZPO abgesehen. Die Beklagten tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Streitwert: 175.000,00 • [X.] [X.] [X.] Pauge Zoll Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 17.05.2006 - 6 O 588/04 - [X.], Entscheidung vom 05.02.2007 - 3 U 155/06 -

Meta

VI ZR 52/07

25.09.2007

Bundesgerichtshof VI. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 25.09.2007, Az. VI ZR 52/07 (REWIS RS 2007, 1822)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2007, 1822

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

3 U 155/06

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.