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PDF anzeigen[X.]BESCHLUSS [X.] ZR 189/08 vom 19. Januar 2010 in dem Rechtsstreit - 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat durch [X.] Ganter, den Richter [X.], die Richterin [X.], [X.] [X.] und [X.] am 19. Januar 2010 beschlossen: Der Leitsatz des Urteils wird wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass der [X.] 3. Dezember 2009 anstatt 24. September 2009 lautet. Ganter [X.] [X.] [X.] Pape Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 24.01.2008 - 7 O 19/07 - [X.], Entscheidung vom 24.09.2008 - 3 U 38/08 -
Meta
19.01.2010
Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.01.2010, Az. IX ZR 189/08 (REWIS RS 2010, 10296)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 10296
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