3. Strafsenat | REWIS RS 2023, 5618
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Prozesskostenhilfe, Beschwerde, Strafvollstreckungskammer, Justizvollzugsanstalt, Gegenstandswert, Anfechtung, Antragsteller, Versagung, Ratenzahlung, Tatsachengrundlage, Sachverhalt, Rechtsbeschwerdeverfahren, Anschluss, Abschrift, sofortige Beschwerde, angefochtene Entscheidung, nicht ausreichend
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19.07.2023
BayObLG München 3. Strafsenat
Entscheidung
Zitiervorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 19.07.2023, Az. 203 StObWs 214/23 (REWIS RS 2023, 5618)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 5618
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Feststellung der Rechtswidrigkeit der Fesselung eines Strafgefangenen
204 StObWs 102/20 (BayObLG München)
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Strafvollstreckungskammer, Rechtsschutzinteresse, Wiederholungsgefahr, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, Berechtigtes Feststellungsinteresse, besonderes Feststellungsinteresse, Beiordnung eines …
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