BayObLG München, Entscheidung vom 19.07.2023, Az. 203 StObWs 214/23

3. Strafsenat | REWIS RS 2023, 5618

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Prozesskostenhilfe, Beschwerde, Strafvollstreckungskammer, Justizvollzugsanstalt, Gegenstandswert, Anfechtung, Antragsteller, Versagung, Ratenzahlung, Tatsachengrundlage, Sachverhalt, Rechtsbeschwerdeverfahren, Anschluss, Abschrift, sofortige Beschwerde, angefochtene Entscheidung, nicht ausreichend


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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203 StObWs 214/23

19.07.2023

BayObLG München 3. Strafsenat

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 19.07.2023, Az. 203 StObWs 214/23 (REWIS RS 2023, 5618)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 5618

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