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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 14. Zivilsenats des [X.] vom 23. Juni 2021 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 22.682 €
Pamp Halfmeier Jurgeleit
Graßnack Brenneisen
Meta
10.08.2022
Bundesgerichtshof 7. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: ZR
vorgehend OLG Celle, 23. Juni 2021, Az: 14 U 47/20, Urteil
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.08.2022, Az. VII ZR 671/21 (REWIS RS 2022, 6981)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 6981
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Oberlandesgericht Köln, 14 U 47/20, 15.04.2021.
Bundesgerichtshof, VII ZR 671/21, 10.08.2022.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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Revisionszulassungsbeschränkung auf die Schadenshöhe
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