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PDF anzeigen [X.]BESCHLUSS X ZB 31/03
vom 19. April 2005 in dem Rechtsstreit
- 2 - [X.] hat am 19. April 2005 durch [X.] [X.], [X.] Scharen, [X.], [X.]in [X.] und [X.] beschlossen:
[X.] am [X.] Dr. [X.] ist aus den Gründen seiner dienstlichen Erklärung vom 8. Dezember 2004 gemäß § 41 Abs. 4 ZPO von der Ausübung des [X.]amts ausgeschlossen.
[X.] Scharen Keukenschrij-ver
[X.] [X.]
Meta
19.04.2005
Bundesgerichtshof X. Zivilsenat
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.04.2005, Az. X ZB 31/03 (REWIS RS 2005, 3981)
Papierfundstellen: REWIS RS 2005, 3981
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