Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.04.2005, Az. X ZB 31/03

X. Zivilsenat | REWIS RS 2005, 3981

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[X.]BESCHLUSS X ZB 31/03
vom 19. April 2005 in dem Rechtsstreit

- 2 - [X.] hat am 19. April 2005 durch [X.] [X.], [X.] Scharen, [X.], [X.]in [X.] und [X.] beschlossen:

[X.] am [X.] Dr. [X.] ist aus den Gründen seiner dienstlichen Erklärung vom 8. Dezember 2004 gemäß § 41 Abs. 4 ZPO von der Ausübung des [X.]amts ausgeschlossen.

[X.] Scharen Keukenschrij-ver

[X.] [X.]

Meta

X ZB 31/03

19.04.2005

Bundesgerichtshof X. Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.04.2005, Az. X ZB 31/03 (REWIS RS 2005, 3981)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2005, 3981

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