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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
PatAnwZ 2/11
vom
27.
September 2011
in dem Rechtsstreit
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2
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Der Bundesgerichtshof, Senat für Patentanwaltssachen, hat durch die Vorsit-zende Richterin Dr.
Kessal-Wulf, die Richter [X.] und Dr.
Grabinski und die Patentanwälte von Rohr und Dr.
Weller am 27.
September 2011
beschlossen:
Der Antrag des [X.] auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Senats für Patentanwaltssachen des [X.] vom 12.
Mai
2011 wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000
t-gesetzt.
Gründe:
1. Die Beklagte hat mit Bescheid vom 11.
Oktober
2010 in Form des Wi-derspruchsbescheids vom 13.
Dezember
2010 die
vom Kläger begehrte Befrei-ung von der Kanzleipflicht im Inland versagt. Die Klage gegen diesen Bescheid hat das [X.] mit dem Kläger am 23.
Mai 2011 zugestelltem Urteil abgewiesen. Der Kläger beantragt, die Berufung gegen das Urteil zuzulassen.
Dieser Antrag ist gemäß §
94d Satz
2 [X.] in Verbindung mit §
124a Abs.
4 Satz
4 und §
125 Abs.
2 Satz
1 VwGO als unzulässig zu verwerfen, weil eine Antragsbegründung nicht innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist von zwei Monaten eingegangen ist. Diese Frist begann mit der Zustellung des voll-ständigen Urteils
und lief am 25.
Juli
2011 (Montag) ab.
1
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2. Die Kostenentscheidung beruht auf §
94b Abs.
1 Satz 1 [X.] in [X.] mit §
154 Abs. 2 VwGO, die Streitwertfestsetzung auf §
147 Abs.
1 [X.] in Verbindung mit §
52 Abs.
2 GKG.
Kessal-Wulf
[X.]
Grabinski
von Rohr
Weller
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 12.05.2011 -
PatA-Z 1/11 -
3
Meta
27.09.2011
Bundesgerichtshof Senat für Patentanwaltssachen
Sachgebiet: False
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.09.2011, Az. PatAnwZ 2/11 (REWIS RS 2011, 2989)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 2989
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
PatAnwZ 3/11 (Bundesgerichtshof)
PatAnwZ 1/14 (Bundesgerichtshof)
PatAnwZ 1/17 (Bundesgerichtshof)
PatAnwZ 3/11 (Bundesgerichtshof)
Verwaltungsrechtliche Patentanwaltssache: Anforderungen an den Antrag eines Patentanwalts auf Zulassung der Berufung
PatAnwZ 1/17 (Bundesgerichtshof)
Verwaltungsrechtliche Patentanwaltssache: Anrechnung von Tätigkeiten vor der Zulassung zur Ausbildung als Patentanwalt auf die Ausbildungszeit
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