Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 01.12.2010, Az. 2 BvR 2879/09

2. Senat 2. Kammer | REWIS RS 2010, 904

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Wiederholung einer einstweiligen Anordnung - Vorläufige Untersagung der Abschiebung eines afghanischen Asylantragstellers nach Griechenland


Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 22. Dezember 2009 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

2 BvR 2879/09

01.12.2010

Bundesverfassungsgericht 2. Senat 2. Kammer

Einstweilige Anordnung

Sachgebiet: BvR

vorgehend VG Kassel, 4. Dezember 2009, Az: 3 L 1454/09.KS.A, Beschluss

Art 16a Abs 2 S 1 GG, Art 16a Abs 2 S 3 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 34a Abs 2 AsylVfG 1992, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG, Art 19 Abs 2 S 4 EGV 343/2003, Art 20 Abs 1 Buchst e S 4 EGV 343/2003

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 01.12.2010, Az. 2 BvR 2879/09 (REWIS RS 2010, 904)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 904

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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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