LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 08.05.2024, Az. 12 Qs 1/24

12. Strafkammer | REWIS RS 2024, 2487

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Gegenstand

Auskunftsverweigerungsrecht, Rechtsmißbrauch, Beschwerdeführer, Beschwerde gegen, Statthaftigkeit der Beschwerde, Ingewahrsamnahme, Verfahrensbeteiligte, Angestellter Steuerberater, Kostenentscheidung, Anwesenheitspflicht, Durchsuchungsbeschluss, Zeugnisverweigerung, Unterbrechung der Hauptverhandlung, Hauptverhandlungstermin, Verfolgungsgefahr, Sitzungsunterbrechung, Anfechtungsberechtigung, Versuchte Steuerhinterziehung, Schweigepflicht, Zeugenvernehmung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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12 Qs 1/24

08.05.2024

LG Nürnberg-Fürth 12. Strafkammer

Entscheidung

Sachgebiet: Qs

Zitier­vorschlag: LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 08.05.2024, Az. 12 Qs 1/24 (REWIS RS 2024, 2487)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 2487

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Wird zitiert von

12 Qs 2/24

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