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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Revisionszulassung; Angemessenheit der Leistungen in einem städtebaulichen Vertrag
Auf die Beschwerde des [X.] wird die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen. Das Revisionsverfahren kann voraussichtlich zur Klärung der Frage beitragen, unter welchen Voraussetzungen die vereinbarten Leistungen in einem städtebaulichen Vertrag den gesamten Umständen nach angemessen im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind, wenn ein Privater gegenüber der Gemeinde auf eigene Kosten die städtebauliche Sanierung der Grundstücke im Sanierungsgebiet übernimmt, die er zuvor von einem Dritten erworben hat, und die Gemeinde von dem [X.] nach § 154 Abs. 1 BauGB erhält.
Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 3 Satz 1 GKG.
Meta
18.09.2019
Bundesverwaltungsgericht 4. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 12. November 2018, Az: 15 B 17.2006, Urteil
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 11 Abs 2 S 1 BauGB, § 154 Abs 1 BauGB
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 18.09.2019, Az. 4 B 4/19, 4 B 4/19 (4 C 6/19) (REWIS RS 2019, 3486)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 3486
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
4 C 6/19 (Bundesverwaltungsgericht)
Angemessenheit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags im städtebaulichen Sanierungsrecht
9 C 12/11 (Bundesverwaltungsgericht)
Eigene beitragsfähige Aufwendungen der Gemeinde dürfen nicht auf vertraglicher Grundlage als Folgekosten abgewälzt werden
9 C 8/09 (Bundesverwaltungsgericht)
Erschließungsvertrag; Dritter; Übertragung; Auslegung und Anwendung von § 124 BauGB
Leistungsbeziehungen bei der Herstellung von Erschließungsanlagen durch einen Unternehmer - Lieferung von Erschließungsanlagen nicht steuerfrei
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei noch zu erschließendem Grundstück
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