VGH München, Entscheidung vom 04.11.2022, Az. 20 CE 22.2069

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Gegenstand

Darlegungserfordernis nach §146 Abs. 4 Satz 6 VwGO, Unverzüglichkeit der Verbraucherinformation, Beschleunigungsgrundsatz, Dauer eines Verfahrens zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach §123 Abs. 1 VwGO


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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20 CE 22.2069

04.11.2022

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: CE

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 04.11.2022, Az. 20 CE 22.2069 (REWIS RS 2022, 6365)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 6365

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