VG Ansbach, Entscheidung vom 31.08.2022, Az. AN 14 E 22.00130

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Gegenstand

Erfordernis zweier Untersuchungen bei Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB, Unverzüglichkeit der Veröffentlichung, Beweisverwertungsverbot bei Verzicht auf Gegenprobe durch Verkäufer (verneint)


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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AN 14 E 22.00130

31.08.2022

VG Ansbach

Entscheidung

Sachgebiet: E

Zitier­vorschlag: VG Ansbach, Entscheidung vom 31.08.2022, Az. AN 14 E 22.00130 (REWIS RS 2022, 4721)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 4721

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