Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 14.03.2001, Az. 3 StR 58/01

3. Strafsenat | REWIS RS 2001, 3224

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[X.]/01vom14. März 2001in der Strafsachegegenwegenunerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringerMenge- 2 -Der 3. Strafsenat des [X.] hat auf Antrag des [X.] und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 14. März 2001 ge-mäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig [X.] Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil [X.] vom 9. Oktober 2000 mit den zu-gehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die [X.] in einer Entziehungsanstalt an-geordnet worden ist.Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer [X.] und Entscheidung, auch über die Kosten [X.], an eine andere Strafkammer des Landge-richts zurückverwiesen.2. Die weitergehende Revision wird verworfen.Gründe:Das [X.] hat den Angeklagten wegen unerlaubten Handeltrei-bens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 16 Fällen zu einer Ge-samtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt und seine Unterbringung in einerEntziehungsanstalt angeordnet. Die hiergegen gerichtete Revision des Ange-klagten beanstandet die Verletzung formellen und sachlichen Rechts. Sie hatmit einer Verfahrensrüge zum [X.] Erfolg; im übrigen ist sieunbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.- 3 -Die Rüge, das [X.] habe § 246 a StPO verletzt, dringt durch. Beider Prüfung der Schuldfähigkeit des Angeklagten hat das Gericht das Vorlie-gen der Voraussetzungen der §§ 20 und 21 StGB aufgrund eigener Sachkundeverneint, die Einholung eines Sachverständigengutachtens hat es mit nähererBegründung für nicht erforderlich erachtet. Ebenfalls ohne Hinzuziehung einesSachverständigen hat es die Unterbringung des Angeklagten gemäß § 64StGB angeordnet. Damit hat das [X.] gegen § 246 a Satz 1 StPO ver-stoßen; eigene Sachkunde des Gerichts kann nicht die maßnahmespezifischeUntersuchung durch einen Sachverständigen ersetzen (vgl. [X.] 246 a Satz 2 Sachverständiger 1).Der Senat kann aufgrund der bisher getroffenen Feststellungen nichtausschließen, daß das Urteil insoweit auf dem Verfahrensfehler beruht.[X.] Miebach [X.]von [X.]

Meta

3 StR 58/01

14.03.2001

Bundesgerichtshof 3. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 14.03.2001, Az. 3 StR 58/01 (REWIS RS 2001, 3224)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2001, 3224

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