OLG München, Entscheidung vom 02.07.2021, Az. 18 U 988/21 Pre

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Gegenstand

Presserechtliches Informationsschreiben, Eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Berichterstattung, Berufungsrücknahme, Mandant, Präventiver Rechtsschutz, Rechtskrafterstreckung, Prozeßbevollmächtigter, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Musterverfahren, Fehlende Passivlegitimation, Rechtsanwalt, Entscheidung des Oberlandesgerichts, Strafbewehrte Unterlassungserklärung, Presseunternehmen, Treuwidriges Verhalten, Gerichtskostengesetz, Wortberichterstattung, Gelegenheit zur Stellungnahme


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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18 U 988/21 Pre

02.07.2021

OLG München

Entscheidung

Sachgebiet: U

Zitier­vorschlag: OLG München, Entscheidung vom 02.07.2021, Az. 18 U 988/21 Pre (REWIS RS 2021, 4367)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 4367

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