Aktenzeichen 18 U 988/21 Pre

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNU4BQJQW952XZN8P

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OLG München: Entscheidung vom 02.07.2021

Presserechtliches Informationsschreiben, Eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Berichterstattung, Berufungsrücknahme, Mandant, Präventiver Rechtsschutz, Rechtskrafterstreckung, Prozeßbevollmächtigter, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Musterverfahren, Fehlende Passivlegitimation, Rechtsanwalt, Entscheidung des Oberlandesgerichts, Strafbewehrte Unterlassungserklärung, Presseunternehmen, Treuwidriges Verhalten, Gerichtskostengesetz, Wortberichterstattung, Gelegenheit zur Stellungnahme

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