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Rundfunk- und Kunstfreiheit als Sachgrund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Schauspielers in einer Krimiserie ("Der Alte")
Meta
21.04.2015
ArbG München
Urteil
Sachgebiet: Ca
Zitiervorschlag: ArbG München, Urteil vom 21.04.2015, Az. 3 Ca 14163/14 (REWIS RS 2015, 12290)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 12290
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesarbeitsgericht, 7 AZR 864/15, 30.08.2017.
ArbG München, 3 Ca 14163/14, 21.04.2015.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Rundfunk- und Kunstfreiheit als Sachgrund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses bei Schauspielern in Fernsehserien
Eine Befristung kann sich auch eindeutig aus der Vertragsauslegung ergeben
Kunstfreiheit als Sachgrund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses bei Schauspielern in Fernsehserien
7 AZR 440/16 (Bundesarbeitsgericht)
7 AZR 864/15 (Bundesarbeitsgericht)
Befristung - Schauspieler in Krimiserie
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