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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Keine zulässige Klage bei fehlender Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers
Meta
23.09.2016
Entscheidung
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 23.09.2016, Az. M 10 K 16.1128 (REWIS RS 2016, 4982)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 4982
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Erfolgloser Prozesskostenhilfeantrag mangels Vorliegens einer ladungsfähigen Adresse
Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Antragstellers ist Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Antrag nach § 123 VwGO
Antrag auf Zuweisung einer anderen Obdachlosenunterkunft
ladungsfähige Anschrift der Klagepartei als Sachentscheidungsvoraussetzung, Änderung der Anschrift nach Klageerhebung, fehlende tatsächliche Erreichbarkeit an …
Mangels ladungsfähiger Anschrift unzulässige Klage
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