VGH München, Entscheidung vom 11.07.2023, Az. 4 ZB 23.442

4. Senat | REWIS RS 2023, 4539

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Gegenstand

ladungsfähige Anschrift der Klagepartei als Sachentscheidungsvoraussetzung, Änderung der Anschrift nach Klageerhebung, fehlende tatsächliche Erreichbarkeit an der angegebenen Anschrift


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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4 ZB 23.442

11.07.2023

VGH München 4. Senat

Entscheidung

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 11.07.2023, Az. 4 ZB 23.442 (REWIS RS 2023, 4539)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 4539

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X B 28/15

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