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Antrag auf Zuweisung einer anderen Obdachlosenunterkunft
Meta
06.07.2017
Entscheidung
Sachgebiet: E
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 06.07.2017, Az. M 22 E 16.4009 (REWIS RS 2017, 8403)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 8403
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Antragstellers ist Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Antrag nach § 123 VwGO
Erfolgloser Prozesskostenhilfeantrag mangels Vorliegens einer ladungsfähigen Adresse
Keine zulässige Klage bei fehlender Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers
Unzulässige Kostenerinnerung
Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft, Abhilfeerklärung der Antragsgegnerin, fehlendes Rechtsschutzbedürfnis
Keine Referenz gefunden.
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