14. Senat für Familiensachen | REWIS RS 2014, 9768
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Meta
24.04.2014
Oberlandesgericht Hamm 14. Senat für Familiensachen
Beschluss
Sachgebiet: UF
Vorgehend: Amtsgericht Lemgo, 8 F 307/13
VersAusglG §§ 20, 53
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 24.04.2014, Az. 14 UF 31/14 (REWIS RS 2014, 9768)
Papierfundstellen: REWIS RS 2014, 9768
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
XII ZB 586/13 (Bundesgerichtshof)
Versorgungsausgleich: Bewertungsstichtag bei einer laufenden, schuldrechtlich auszugleichenden Versorgung; Berücksichtigung von Wertsteigerungen nach Ende der Ehezeit; …
XII ZB 586/13 (Bundesgerichtshof)
6 UF 95/17 (Oberlandesgericht Hamm)
XII ZB 343/23 (Bundesgerichtshof)
Versorgungsausgleich: Berechnung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente nach einem im Erstverfahren durchgeführten Teilausgleich im Wege des analogen …
XII ZB 133/08 (Bundesgerichtshof)
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.