Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.01.2016, Az. IX ZR 198/14

IX. Zivilsenat | REWIS RS 2016, 17968

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]:[X.]:BGH:2016:120116BIXZR198.14.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF

BESCHLUSS
IX
ZR 198/14
vom

12. Januar 2016

in dem Rechtsstreit

-

2

-

Der IX.
Zivilsenat des [X.] hat durch [X.] [X.], den Richter [X.], die Richterin [X.], [X.]
Pape und die Richterin Möhring

am
12. Januar 2016
beschlossen:

Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren wird in teilweiser Abänderung des Beschlusses vom 19.
November 2015 für die [X.] ab 19.
Mai 2015 (Aufnahme des Rechtsstreits) auf 8.750

Gründe:

Wie der Kläger nunmehr mit Schriftsatz vom 23.
Dezember 2015 mitge-teilt hat, hat der mit Aufnahme des Rechtsstreits
beklagte Insolvenzverwalter nach dem allgemeinen Prüfungstermin eine Quote von unter 5
v.H.
angekün-digt. Der Streitwert ist deshalb für die [X.] nach Aufnahme des Rechtsstreits gegen den Insolvenzverwalter über das Vermögen der ursprünglichen Beklag-
1
-

3

-

ten
nach dem Betrag festzusetzen, der bei der Verteilung der Insolvenzmasse für die Forderung zu erwarten ist. Dies sind 5
v.H.
vom ursprünglichen Streit-wert von 174.809,55

Kayser
[X.]
[X.]

Pape
Möhring

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 05.03.2014 -
5 O 284/13 -

OLG Dresden, Entscheidung vom 06.08.2014 -
13 [X.] -

Meta

IX ZR 198/14

12.01.2016

Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.01.2016, Az. IX ZR 198/14 (REWIS RS 2016, 17968)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 17968

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

IX ZR 198/14 (Bundesgerichtshof)


IX ZB 76/12 (Bundesgerichtshof)


IX ZR 313/14 (Bundesgerichtshof)


IX ZR 315/14 (Bundesgerichtshof)


II ZR 364/13 (Bundesgerichtshof)

Insolvenzverfahren: Behandlung der Kosten eines im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren aufgenommenen Rechtsstreits nach übereinstimmend erklärter Erledigung der Hauptsache …


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

IX ZR 198/14

IX ZR 261/12

III ZR 367/12

IX ZR 218/11

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.