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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Hinweis in Rechtsmittelbelehrung, dass die Klage in deutscher Sprache abgefasst sein muss
Meta
22.02.2018
Entscheidung
Sachgebiet: B
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 22.02.2018, Az. 6 B 17.31442 (REWIS RS 2018, 13414)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 13414
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Zum Zusatz "Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein."
1 Bf 32/17.A (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht)
1 Bf 92/17.A (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht)
Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein
Eine Rechtsbehelfsbelehrung wird durch die Formulierung, dass die Klage „in deutscher Sprache abgefasst sein“ muss, …
Keine Referenz gefunden.
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