OLG München, Urteil vom 12.06.2019, Az. 21 U 1295/18

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Gegenstand

Gesamtschuldnerregress gegen einen Miterben bei Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit vor Nachlassteilung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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21 U 1295/18

12.06.2019

OLG München

Urteil

Sachgebiet: U

Zitier­vorschlag: OLG München, Urteil vom 12.06.2019, Az. 21 U 1295/18 (REWIS RS 2019, 6386)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 6386

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(Keine Beschränkung der Erbenhaftung nach § 2059 Abs. 1 BGB für Erbschaftsteuerschulden)


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XII ZR 141/10

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