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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Rechtsbeschwerdeverfahren: Abgabe einer Erledigungserklärung durch die Partei oder ihren zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten
Die Kosten des [X.] werden gegeneinander aufgehoben.
Wert: 83.832 €.
Der Beklagte hat mit Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten vom 22. April 2013 das Rechtsbeschwerdeverfahren für erledigt erklärt. Die Klägerin hat sich der Erledigungserklärung angeschlossen.
Nach der Rechtsprechung des [X.] kann sich in Ausnahmefällen die übereinstimmende Erledigungserklärung beider [X.]en allein auf das gesamte Rechtsmittelverfahren beziehen (vgl. [X.] Beschluss vom 17. September 2008 - [X.]/08 - NJW 2009, 234 Rn. 4 mwN). Dabei kann die Erledigungserklärung im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem [X.] von der [X.] persönlich oder deren zweitinstanzlichem Prozessbevollmächtigten abgegeben werden. Einer Vertretung durch einen beim [X.] zugelassenen Rechtsanwalt (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) bedarf es hierfür nicht (vgl. [X.] Beschluss vom 24. Oktober 2011 - [X.]/09 - NJW-RR 2010, 688 Rn. 6).
Über die Kosten des [X.] war entsprechend § 91 a ZPO wie aus dem Tenor ersichtlich zu entscheiden, nachdem sich die [X.]en auf eine entsprechende Kostenregelung geeinigt haben.
[X.] Schilling
[X.]
Meta
05.06.2013
Bundesgerichtshof 12. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: ZB
vorgehend OLG Karlsruhe, 2. März 2011, Az: 8 U 217/07 (10)
§ 78 Abs 1 S 3 ZPO
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.06.2013, Az. XII ZB 359/11 (REWIS RS 2013, 5332)
Papierfundstellen: REWIS RS 2013, 5332
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
XII ZB 359/11 (Bundesgerichtshof)
Rechtsbeschwerdeverfahren nach Richterablehnung: Gehörsverletzung bei Unterstellung einer tatsächlich nicht abgegebenen prozessualen Erklärung; Besorgnis der Befangenheit …
VIII ZB 44/20 (Bundesgerichtshof)
Kostenverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung zur Klärung einer materiell-rechtlichen Frage; Anlass zur Erhebung einer …
I ZB 83/19 (Bundesgerichtshof)
(Anwendbarkeit des § 547 Nr. 4 ZPO bei Fortfall des Bevollmächtigten im Parteiprozess)
VI ZB 17/13 (Bundesgerichtshof)
Kostentragungspflicht des Klägers bei Klagerücknahme wegen Erledigung der Hauptsache nach Rechtshängigkeit