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PDF anzeigen [X.]BESCHLUSS [X.] ZR 16/00
vom 13. Oktober 2004 in dem Rechtsstreit
Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 13. Oktober 2004 durch die Vorsitzende Richterin [X.], [X.], [X.], Dr. [X.] und die Richterin Dr. [X.] beschlossen: Die Entscheidungsgründe des Urteils vom 23. Juli 2003 werden - wegen eines offenkundigen [X.] - dahin berichtigt, daß auf Seite 7 im dritten Satz das dritte Wort Zwangsverwaltung statt Zwangsversteigerung lautet.
Hahne [X.] [X.]
[X.] [X.]
Meta
13.10.2004
Bundesgerichtshof XII. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 13.10.2004, Az. XII ZR 16/00 (REWIS RS 2004, 1198)
Papierfundstellen: REWIS RS 2004, 1198
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