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PDF anzeigen[X.]BESCHLUSS V ZR 213/06 vom 12. Juli 2007 in dem Rechtsstreit - 2 - Der V. Zivilsenat des [X.] hat am 12. Juli 2007 durch den [X.] Richter Prof. Dr. [X.] und [X.] [X.], [X.], [X.] und [X.] beschlossen: Der Tenor des Beschlusses vom 29. März 2007 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es anstelle "des 14. Zivilsenats des [X.]" richtig "des 4. Zivilsenats des [X.]" heißen muss. [X.] [X.] [X.]: [X.], Entscheidung vom 20.03.2006 - 1 O 325/05 - [X.], Entscheidung vom 06.09.2006 - 4 U 60/06 -
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12.07.2007
Bundesgerichtshof V. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.07.2007, Az. V ZR 213/06 (REWIS RS 2007, 2930)
Papierfundstellen: REWIS RS 2007, 2930
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