Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 29.08.2006, Az. 3 StR 292/06

3. Strafsenat | REWIS RS 2006, 2056

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 292/06 vom

29. August 2006 in der Strafsache

gegen wegen Betruges Der 3. Strafsenat des [X.] hat auf Antrag des [X.] und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 29. August 2006 einstimmig be-schlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 19. April 2006 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der [X.] keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Der Angeklagte ist nicht dadurch beschwert, dass das [X.] die nach den Feststellungen gegebene banden- und gewerbsmäßige Be-gehung der Taten (§ 263 Abs. 5 StGB) mit der lapidaren, jede [X.] vermissen lassenden Bemerkung ablehnt, der Vorwurf habe sich nicht bestätigt. Jedoch weist der Senat darauf hin, dass auch im Rahmen einer verfah-rensbeendenden Absprache der Schuldspruch nicht zur Disposition steht. [X.]

[X.]von [X.]

[X.]

Meta

3 StR 292/06

29.08.2006

Bundesgerichtshof 3. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 29.08.2006, Az. 3 StR 292/06 (REWIS RS 2006, 2056)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2006, 2056

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.