Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.10.2017, Az. V ZB 69/17

V. Zivilsenat | REWIS RS 2017, 4002

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[X.]:[X.]:BGH:2017:121017BVZB69.17.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
V ZB 69/17
vom

12. Oktober 2017

in der Abschiebungshaftsache

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12.
Oktober 2017 durch die Vorsitzende Richterin Dr.
Stresemann, die Richterinnen Prof.
Dr.
Schmidt-Räntsch und Weinland, [X.]
Göbel und die Richterin Haberkamp
beschlossen:
Der Beschluss vom 13. Juli 2017 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 42 Abs. 1 FamFG wie folgt berichtigt:

Stresemann
Schmidt-Räntsch
Weinland

Göbel
Haberkamp

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 03.12.2015 -
XIV 39/15 -

LG [X.], Entscheidung vom 16.02.2017 -
4 [X.] -

Meta

V ZB 69/17

12.10.2017

Bundesgerichtshof V. Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.10.2017, Az. V ZB 69/17 (REWIS RS 2017, 4002)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 4002

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V ZB 69/17

V ZB 141/10

V ZB 127/10

4 T 4506/15

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x

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