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PDF anzeigen [X.]:[X.]:BGH:2017:121017BVZB69.17.0
BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
V ZB 69/17
vom
12. Oktober 2017
in der Abschiebungshaftsache
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12.
Oktober 2017 durch die Vorsitzende Richterin Dr.
Stresemann, die Richterinnen Prof.
Dr.
Schmidt-Räntsch und Weinland, [X.]
Göbel und die Richterin Haberkamp
beschlossen:
Der Beschluss vom 13. Juli 2017 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 42 Abs. 1 FamFG wie folgt berichtigt:
Stresemann
Schmidt-Räntsch
Weinland
Göbel
Haberkamp
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 03.12.2015 -
XIV 39/15 -
LG [X.], Entscheidung vom 16.02.2017 -
4 [X.] -
Meta
12.10.2017
Bundesgerichtshof V. Zivilsenat
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.10.2017, Az. V ZB 69/17 (REWIS RS 2017, 4002)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 4002
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