Aktenzeichen V ZB 127/10

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.06.2010

Rechtsbeschwerde im Freiheitsentziehungsverfahren: Rechtswidrigkeit einer Haftanordnung ohne Anhörung des staatenlosen Betroffenen; persönliche Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren über die Fortdauer von Sicherungshaft durch einen beauftragten Richter; Verfahrensbeteiligung des Lebenspartners des Betroffenen; Beiziehung der Ausländerakte; unerlaubte Einreise des Betroffenen trotz Behauptung deutscher Staatsangehörigkeit; Unverhältnismäßigkeit der Anordnung von Sicherungshaft in Ansehung des Menschenrechts auf Schutz des Privat- und Familienlebens

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