LG München I, Entscheidung vom 12.09.2023, Az. 14 T 9699/23

14. Zivilkammer | REWIS RS 2023, 5845

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Gegenstand

Sofortige Beschwerde, Räumungsvergleiche, Eigenbedarfskündigung, Schriftsätze, Hilfsweise ordentliche Kündigung, Prozeßbevollmächtigter, Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, Mängel der Mietsache, Streitstoff, Rechtsanwalt, Akteneinsicht, Verfahrensbeendigung durch Vergleich, Verfahrensbeteiligte, Kündigung wegen Zahlungsverzug, Widerruf, Gerichtsverfahren, Rechtsschutzbedürfnis, Prozeßvertretung, Kosten des Beschwerdeverfahrens, Verfahrensordnung


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14 T 9699/23

12.09.2023

LG München I 14. Zivilkammer

Entscheidung

Sachgebiet: T

Zitier­vorschlag: LG München I, Entscheidung vom 12.09.2023, Az. 14 T 9699/23 (REWIS RS 2023, 5845)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 5845

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Referenzen
Wird zitiert von

L 2 U 313/24 B ER

Zitiert

I ZB 70/12

1 BvR 856/13

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