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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Bei der Beurteilung, ob eine erteilte Widerrufsbelehrung dem Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 BGB aF genügt, sind auch die konkreten Umstände des jeweiliges Falles zu berücksichtigen
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24.10.2016
Urteil
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: OLG Nürnberg, Urteil vom 24.10.2016, Az. 14 U 1009/15 (REWIS RS 2016, 3483)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 3483
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
14 U 105/15 (Oberlandesgericht Düsseldorf)
Ablauf der Widerrufsfrist
13 U 194/15 (Oberlandesgericht Köln)
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags
13 U 84/15 (Oberlandesgericht Köln)