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PDF anzeigen[X.]:[X.]:BGH:2018:120718U3STR122.18.0
BUN[X.]SGERICHTSHOF
IM NAMEN [X.]S VOLKES
URTEIL
3
StR 122/18
vom
12. Juli
2018
in der Strafsache
gegen
wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls
-
2
-
Der 3.
Strafsenat des [X.] hat in der Sitzung vom 12.
Juli
2018, an der
teilgenommen haben:
[X.] am Bundesgerichtshof
Becker,
[X.] am Bundesgerichtshof
Gericke,
[X.],
[X.],
Dr. Leplow
als [X.],
[X.] am [X.]
als Vertreter der [X.],
[X.]
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
-
3
-
1.
Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten gegen das Urteil des [X.]s Kleve vom 9.
November 2017 werden verworfen.
2.
Die Angeklagte hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen. Die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft und die der Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Ausla-gen fallen der Staatskasse zur Last.
Von Rechts wegen
Gründe:
Das [X.] hat die Angeklagte wegen besonders schweren räube-rischen Diebstahls (§ 250 Abs. 2 Nr. 1 Buchst.
a, Abs. 3, §§ 252, 249 Abs.
1 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.
Dagegen wendet sich die Angeklagte mit ihrer auf die Sachrüge gestütz-ten Revision. Die Staatsanwaltschaft beanstandet mit ihrer zu Gunsten der [X.] eingelegten Revision die Verletzung materiellen Rechts.
1
2
-
4
-
Die Rechtsmittel haben aus den Gründen der Zuschrift des [X.] vom
19. März 2018 keinen Erfolg.
Becker
Gericke
Tiemann
[X.]
RiBGH Dr. Leplow
befindet sich im Urlaub
und ist daher gehindert
zu unterschreiben.
Becker
3
Meta
12.07.2018
Bundesgerichtshof 3. Strafsenat
Sachgebiet: StR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.07.2018, Az. 3 StR 122/18 (REWIS RS 2018, 6124)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 6124
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
3 StR 151/10 (Bundesgerichtshof)
1 StR 79/18 (Bundesgerichtshof)
5 StR 97/07 (Bundesgerichtshof)
2 StR 122/23 (Bundesgerichtshof)
Besonders schwerer Fall des Diebstahls bei hilfloser und weitgehend immobiler Seniorin; Beurteilung der Schuldschwere im …
4 StR 189/00 (Bundesgerichtshof)
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