ArbG Bamberg, Urteil vom 11.05.2022, Az. 2 Ca 942/20

2. Kammer | REWIS RS 2022, 9445

RECHT AUF AUSKUNFT ART. 82 DSGVO

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Schadensersatz, Schmerzensgeld, Arbeitszeit, Arbeitnehmer, Erkrankung, Abfindung, Arbeitslosengeld, Aufhebungsvertrag, Verletzung, Arbeitgeber, Anspruch, Auskunft, Arbeit, Depression, personenbezogene Daten, angemessenes Schmerzensgeld, Ermessen des Gerichts


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2 Ca 942/20

11.05.2022

ArbG Bamberg 2. Kammer

Urteil

Sachgebiet: Ca

Zitier­vorschlag: ArbG Bamberg, Urteil vom 11.05.2022, Az. 2 Ca 942/20 (REWIS RS 2022, 9445)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 9445


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

ArbG Bamberg: Verfahren 2 Ca 942/20

ArbG Bamberg, Urteil vom 11.05.2022, Az. 2 Ca 942/20 (REWIS RS 2022, 9445)


BAG: Verfahren 8 AZR 124/23

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2024, Az. 8 AZR 124/23 (REWIS RS 2024, 8018)


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