AUSKUNFTSRECHT DSGVO AUSKUNFTSANSPRUCH ART. 82 DSGVO Hinzufügen
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Schadensersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DS-GVO bei einer Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO
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Schadensersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DS-GVO bei einer Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
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25.01.2023
LArbG Nürnberg
Urteil
Zitiervorschlag: LArbG Nürnberg, Urteil vom 25.01.2023, Az. 4 Sa 201 22 (REWIS RS 2023, 1165)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 1165
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