AUSKUNFTSRECHT DSGVO AUSKUNFTSANSPRUCH ART. 82 DSGVO Hinzufügen
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Schadensersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DS-GVO bei einer Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO
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25.01.2023
LArbG Nürnberg
Urteil
Zitiervorschlag: LArbG Nürnberg, Urteil vom 25.01.2023, Az. 4 Sa 201 22 (REWIS RS 2023, 1165)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 1165
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Schadensersatz, Schmerzensgeld, Arbeitszeit, Arbeitnehmer, Erkrankung, Abfindung, Arbeitslosengeld, Aufhebungsvertrag, Verletzung, Arbeitgeber, Anspruch, Auskunft, Arbeit, Depression, personenbezogene …
Zur Erfüllung des Anspruchs auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO; zur Auslegung des Art. 82 …
16 U 154/21 (Oberlandesgericht Düsseldorf)
15 O 372/20 (Landgericht Bonn)
15 O 356/20 (Landgericht Bonn)
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