VG Würzburg, Urteil vom 23.10.2023, Az. W 8 K 23.30138

8. Kammer | REWIS RS 2023, 7627

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Gegenstand

Iran, Zuerkennung internationalen Schutzes in Griechenland, keine Aussetzung des Verfahrens, ergebnisoffene Prüfung und Entscheidungsbefugnis, Wehrdienstentziehung, Heirat einer Frau durch Kläger, gemeinsame Tochter, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Homosexualität, Bisexualität, Misshandlungen und Folterungen während der Untersuchungshaft, Freilassung aus der Haft gegen Kaution, glaubhafte Angaben, mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende Verfolgung bei einer Rückkehr in den Iran, Vermutung erneuter Verfolgung mangels stichhaltiger gegenteiliger Gründe, Situation von Homosexuellen im Iran, flüchtlingsschutzrelevante Verfolgung, Homosexueller in Iran, beachtlich wahrscheinliche Verfolgungsgefahr, ernsthafte Gefahr für Homosexuelle, prägendes Bedürfnis, Bisexualität auszuleben, Verzicht auf Ausleben der Homosexualität bzw. Bisexualität nicht zumutbar, verheimlichen der Homosexualität bzw. Bisexualität in Vergangenheit unschädlich, fehlende interne Schutzmöglichkeit auf Dauer, Verstoß gegen Rückführungsrichtlinie


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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W 8 K 23.30138

23.10.2023

VG Würzburg 8. Kammer

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 23.10.2023, Az. W 8 K 23.30138 (REWIS RS 2023, 7627)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 7627

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Referenzen
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Zitiert

10 C 5/09

10 C 25/10

10 C 23/12

1 B 40/15

2 BvR 1807/19

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