Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer Asylsache mangels hinreichend substantiierter Begründung - Möglichkeit eines bisexuellen Asylsuchenden zur Geheimhaltung seiner sexuellen Identität im Herkunftsstaat rechtfertigt eine Versagung asylrechtlichen Schutzes nicht
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