Bundesverfassungsgericht, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 14.11.2016, Az. 1 BvQ 46/16

1. Senat 1. Kammer | REWIS RS 2016, 2478

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzulässigkeit des isolierten eA-Antrags bei Verfehlung der an die Hauptsache zu stellenden Begründungsanforderungen gem §§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG - Rechtswegerschöpfung und Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes nicht dargelegt


Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Gründe

1

Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung liegen nicht vor.

2

1. Nach § 32 Abs. 1 [X.] kann das [X.] im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.

3

Zwar ist nicht erforderlich, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits ein Verfassungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache anhängig ist; ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kann auch isoliert und im Vorgriff auf eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde gestellt werden (vgl. [X.] 105, 235 <238>; 113, 113 <119 f.>; stRspr). Allerdings sind auch in diesem Fall die Begründungsanforderungen der §§ 92, 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz [X.] zu berücksichtigen. Ein vorab vor Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gestellter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist unzulässig, wenn er die an die in der Hauptsache zu stellenden Begründungsanforderungen verfehlt (vgl. [X.], Beschlüsse der [X.] des [X.] vom 24. August 2001 - 1 BvQ 35/01 -, NJW 2002, [X.], und vom 24. Februar 2016 - 1 BvQ 8/16 -, juris, Rn. 3; stRspr).

4

2. Demnach ist der Antrag bereits unzulässig, weil die Antragsbegründung vom 11. November 2016 auch unter Berücksichtigung der ihr beigefügten Anlagen und der ergänzenden Schreiben des Antragstellers diese Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllt.

5

Es fehlt schon an einer geordneten Sachverhaltsdarstellung, insbesondere an einer Erläuterung der Gründe, die zur Beendigung des Mietverhältnisses geführt haben. Darüber hinaus legt der Antragsteller nicht dar, dass er den Rechtsweg erschöpft und den Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde beachtet hat (§ 90 Abs. 2 Satz 1 [X.]). Soweit dies aus den von ihm vorgelegten Unterlagen ersichtlich ist, hat er das Räumungsurteil des Amtsgerichts vom 29. April 2016, aus dem gegen ihn die Zwangsvollstreckung betrieben wird, nicht mit den dafür vorgesehenen Rechtsmitteln angefochten, sondern ist nur gegen diejenigen Entscheidungen vorgegangen, die eines seiner beiden [X.] gegen [X.] am Amtsgericht betrafen. Im Übrigen zeigt der Antragsteller auch nicht auf, dass durch die im [X.] ergangenen Entscheidungen seine Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte verletzt worden sind.

6

Diese Entscheidung ist unanfechtbar (§ 32 Abs. 3 Satz 2 [X.]).

Meta

1 BvQ 46/16

14.11.2016

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 1. Kammer

Ablehnung einstweilige Anordnung

Sachgebiet: BvQ

GG, § 23 Abs 1 S 2 Halbs 1 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 546 Abs 1 BGB, § 765a Abs 3 ZPO

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 14.11.2016, Az. 1 BvQ 46/16 (REWIS RS 2016, 2478)

Papier­fundstellen: NJW 2017, 727 REWIS RS 2016, 2478

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

2 BvQ 69/17 (Bundesverfassungsgericht)

Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzureichende Darlegung einer Verletzung fachgerichtlicher Schutzpflichten bzgl des Rechts …


1 BvQ 19/17 (Bundesverfassungsgericht)

Ablehnung des Erlasses einer eA zur Aussetzung eines sorgerechtlichen Beschwerdeverfahrens und Übertragung von Teilen des …


1 BvQ 90/18 (Bundesverfassungsgericht)

Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: unzureichende Begründung bei unterbliebener Vorlage oder Wiedergabe der entscheidungsrelevanten …


1 BvQ 16/16 (Bundesverfassungsgericht)

Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Subsidiarität der eA gegenüber der Ausschöpfung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes - …


1 BvQ 26/20 (Bundesverfassungsgericht)

Unzulässiger Antrag auf Erlass von einstweiligen Anordnungen gegen Corona-Verordnungen der Landesregierungen - insb fehlende Darlegung …


Referenzen
Wird zitiert von

1 BvQ 4/17

2 BvQ 69/17

Zitiert

1 BvQ 8/16

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.