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Rücküberstellung von Asylbewerbern statthaft - keine systemischen Mängel in Polen
Meta
02.08.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Entscheidung vom 02.08.2016, Az. Au 7 S 16.50073 (REWIS RS 2016, 7206)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 7206
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Es bestehen keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und/oder der Aufnahmebedingungen in Polen
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Überstellung nach Polen im Dublin-Verfahren
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