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Überstellung nach Polen im Rahmen des Dublin-Verfahrens
Meta
22.06.2015
Urteil
Sachgebiet: B
Zitiervorschlag: VGH München, Urteil vom 22.06.2015, Az. 11 B 15.50049 (REWIS RS 2015, 9369)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 9369
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
(Zustimmung des Mitgliedstaates zur Rücküberstellung eines Asylbewerbers; ausschließliche Berücksichtigung systemischer Mängel; Berücksichtigung von vor der …
Überstellung nach Polen im Dublin-Verfahren
Es bestehen keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und/oder der Aufnahmebedingungen in Polen
Rücküberstellung von Asylbewerbern statthaft - keine systemischen Mängel in Polen
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen in der Tschechischen Republik