Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 17.04.2018, Az. XI ZB 4/17

XI. Zivilsenat | REWIS RS 2018, 10685

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]:[X.]:BGH:2018:170418BXIZB4.17.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
XI ZB
4/17
vom
17. April 2018
in dem Rechtsstreit

-
2
-
Der XI.
Zivilsenat des [X.] hat am 17.
April 2018 durch den [X.] [X.] als Vorsitzenden, die [X.] Dr.
Grüneberg und [X.] sowie die [X.]innen Dr.
Menges und Dr.
Derstadt

beschlossen:
Die Erinnerung des [X.] vom 6.
Februar 2018 gegen den [X.] vom 16. Januar 2018
wird zurückgewiesen.

Gründe:
Die nach
§
11 Abs.
2 Satz
1 RpflG zulässige Erinnerung gegen den [X.] vom 16.
Januar 2018
hat keinen Erfolg.
Zur Begründung wird auf den Nichtabhilfebeschluss vom 22.
Februar 2018 Bezug genommen.
Bei Abände-rung der Zahlungsbestimmungen aus dem Beschluss vom 10.
Oktober 2017
1
-
3
-
sind nach §
120a Abs.
1 ZPO die inzwischen eingetretenen Änderungen der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt worden.

Joeres
Grüneberg
[X.]

Menges
Derstadt

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 15.09.2016 -
12 O 2790/14 -

OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.12.2016 -
12 U 2117/16 -

Meta

XI ZB 4/17

17.04.2018

Bundesgerichtshof XI. Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 17.04.2018, Az. XI ZB 4/17 (REWIS RS 2018, 10685)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 10685

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

XI ZR 355/18 (Bundesgerichtshof)

(Besetzung des Gerichts für Antrag nach § 33 RVG auf Festsetzung des Wertes des Gegenstands …


XI ZR 674/16 (Bundesgerichtshof)


VIII ZB 67/17 (Bundesgerichtshof)


VIII ZB 68/17 (Bundesgerichtshof)


GSZ 1/20 (Bundesgerichtshof)

Einscheidung des Einzelrichters am Bundesgerichtshof über den Antrag auf Festsetzung des Wertes des Gegenstands


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

12 O 2790/14

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.