VG Würzburg, Urteil vom 10.06.2022, Az. W 8 K 22.50113

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Gegenstand

Dublin-Verfahren, iranische Staatsangehörigkeit, alleinstehende Frau, Abschiebungsanordnung nach Italien, Bezugnahme auf Bundesamtsbescheid, keine systemischen Mängel im italienischen Asylsystem und bei den Aufnahmebedingungen, keine Grundrechts- oder Menschenrechtsverletzungen auch im Fall einer Anerkennung als Schutzberechtigte, keine andere Beurteilung wegen zusätzlicher Aufnahme von Personen aus Afghanistan in Italien, keine andere Beurteilung durch Ukrainekrieg


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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W 8 K 22.50113

10.06.2022

VG Würzburg

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 10.06.2022, Az. W 8 K 22.50113 (REWIS RS 2022, 3153)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 3153

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Referenzen
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10 B 6/14

1 C 34/19

10 LB 96/17

2 BvR 721/19

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