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Dublin-Verfahren, iranische Staatsangehörigkeit, alleinstehende Frau, Abschiebungsanordnung nach Italien, Bezugnahme auf Bundesamtsbescheid, keine systemischen Mängel im italienischen Asylsystem und bei den Aufnahmebedingungen, keine Grundrechts- oder Menschenrechtsverletzungen auch im Fall einer Anerkennung als Schutzberechtigte, keine andere Beurteilung wegen zusätzlicher Aufnahme von Personen aus Afghanistan in Italien, keine andere Beurteilung durch Ukrainekrieg
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10.06.2022
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 10.06.2022, Az. W 8 K 22.50113 (REWIS RS 2022, 3153)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 3153
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Dublin-Verfahren, Italien, Noch kein Asylantrag in Italien gestellt, Keine gesundheitlichen Hinderungsgründe
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unzulässiger Asylantrag bei vorheriger Schutzzuerkennung in Italien, keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung in Italien bei …
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