VG Würzburg, Entscheidung vom 30.11.2021, Az. W 8 S 21.50318

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Gegenstand

Sofortverfahren, Dublin-Verfahren, iranische Staatsangehörigkeit, Abschiebungsanordnung nach Italien, keine systemischen Mängel in Italien, keine Abschiebungsverbote, COVID-19-Pandemie, Ablehnung von Prozesskostenhilfe


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

W 8 S 21.50318

30.11.2021

VG Würzburg

Entscheidung

Sachgebiet: S

Zitier­vorschlag: VG Würzburg, Entscheidung vom 30.11.2021, Az. W 8 S 21.50318 (REWIS RS 2021, 741)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 741

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Referenzen
Wird zitiert von

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Zitiert

10 B 6/14

1 C 34/19

9 AE 997/18

10 LB 96/17

2 BvR 721/19

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