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PDF anzeigen[X.]:[X.]:BGH:2017:100817V[X.]ZB82.16.0
[X.] ZB 82/16
Schreibfehlerberichtigung
Die Vorinstanzangaben auf Seite 12 des Beschlusses vom 22.
Juni 2017 sind dahingehend zu korrigieren, dass es richtig heißen muss:
[X.], Entscheidung vom 26.09.2016 -
16 T 128/16 anstatt
[X.], Entscheidung vom 26.09.2016 -
16 [X.]/16.
Bundesgerichtshof
Geschäftsstelle des [X.]. Zivilsenats
Preuß, Justizangestellte
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Meta
22.06.2017
Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 22.06.2017, Az. IX ZB 82/16 (REWIS RS 2017, 9220)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 9220
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