Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 05.03.2013, Az. 5 StR 67/13

5. Strafsenat | REWIS RS 2013, 7661

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen



5 StR 67/13

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS

vom 5. März 2013
in der Strafsache
gegen

1.

2.

wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

Menge u.a.

-
2
-

Der 5. Strafsenat des [X.] hat am 5.
März 2013
beschlossen:

Die Revisionen
der
Angeklagten gegen das Urteil des Land-gerichts [X.] vom 23. Juli 2012 werden
nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines
Rechtsmittels zu tragen.

Der zutreffend gefassten Liste nach § 260 Abs. 5 Satz 1 StPO entnimmt der Senat, dass es sich bei der mehrmaligen Erwähnung des § 30a BtMG in den Urteilsgründen ([X.], 21, 22) und den fehlerhaften Wendungen bei der

ohnehin überflüssigen

Strafrahmenbemessung
beim Angeklagten E.

([X.]) und zur [X.] bei dem Angeklagten [X.]
([X.]) um bloße Flüchtigkeitsfehler bei der Fassung der Urteilsbegründung handelt.

[X.] Schneider

Dölp König

Meta

5 StR 67/13

05.03.2013

Bundesgerichtshof 5. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 05.03.2013, Az. 5 StR 67/13 (REWIS RS 2013, 7661)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2013, 7661

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.