Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.03.2002, Az. 5 StR 96/02

5. Strafsenat | REWIS RS 2002, 3980

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

5 [X.]/02BUNDESGERICHTSHOFBESCHLUSSvom 20. März 2002in der Strafsachegegenwegen Bestimmens einer Person unter 18 Jahren zur Förderung des uner- laubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a.- 2 -Der 5. Strafsenat des [X.] hat am 20. Mrz 2002beschlossen:Auf die Revision des [X.]wird das Urteil [X.] vom 24. September 2001 nach § 349Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben, soweit [X.] Angeklagten betrifft.Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer [X.] und Entscheidung, auch über die Kosten [X.], an eine andere Strafkammer des Landge-richts zurückverwiesen.[X.][X.] hat den [X.] wegen [X.] mit [X.] in nicht geringer Menge in Tateinheitmit dem Bestimmen einer unter 18jrigen Person, unerlaubtes Handeltrei-ben mit [X.] zu fördern, zu einer Freiheitsstrafe von zwei [X.] und acht Monaten verurteilt. Die Revision des Angeklagten hat [X.] Generalbundesanwalt beantragt [X.] mit der Verfahrensrüge Erfolg.Die auf Verletzung des § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO gestützte Rüge istzulssig und begründet. Das Urteil ist am 24. September 2001 verkündetworden. Die Urteilsgrtten stestens am 29. Oktober 2001 zu den- 3 -Akten gebracht werden mssen. Sie sind erst am 31. Oktober 2001 auf [X.] eingegangen. Das Urteil ist daher nach § 338 Nr. 7 [X.].[X.]Hr RaumBrause Schaal

Meta

5 StR 96/02

20.03.2002

Bundesgerichtshof 5. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.03.2002, Az. 5 StR 96/02 (REWIS RS 2002, 3980)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2002, 3980

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.