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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Beamtenrecht: berücksichtigungfähige Zeiten; Tätigkeit für das MfS
Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die angestrebte Entscheidung erscheint geeignet, zur Klärung der Frage beizutragen, ob das Merkmal einer Tätigkeit für das [X.] (§ 3 [X.] i.V.m. § 30 Abs. 1 [X.] oder § 3 [X.], § 25 [X.] i.V.m. § 30 Abs. 1 [X.]) auch bei Mitwirkungshandlungen ohne dienstliche Verpflichtung im Rahmen eines erfolglos gebliebenen Anwerbeversuchs des [X.] erfüllt ist.
Meta
2 B 112/09, 2 B 112/09 (2 C 26/10)
28.05.2010
Bundesverwaltungsgericht 2. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Thüringer Oberverwaltungsgericht, 27. August 2009, Az: 2 KO 885/07, Urteil
§ 30 Abs 1 BBesG, § 25 BesG TH, § 3 JubV TH
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.05.2010, Az. 2 B 112/09, 2 B 112/09 (2 C 26/10) (REWIS RS 2010, 6285)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 6285
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 B 109/09 (Bundesverwaltungsgericht)
Versorgungsbezüge; nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten; Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Rente; Mindestruhegehalt
2 B 71/12 (Bundesverwaltungsgericht)
Zugang öffentlicher Stellen zu den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes; Anerkennung von Beschäftigungszeiten; ehemalige Angehörige des Staatssicherheitsdienstes
6 A 826/16 HGW (Verwaltungsgericht Greifswald)
2 C 25/15 (Bundesverwaltungsgericht)
Ruhen von Versorgungsbezügen wegen besonderer persönlicher Nähe zum System der ehemaligen DDR
8 A 276/16 (Verwaltungsgericht Magdeburg)
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