Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.05.2010, Az. 2 B 112/09, 2 B 112/09 (2 C 26/10)

2. Senat | REWIS RS 2010, 6285

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Gegenstand

Beamtenrecht: berücksichtigungfähige Zeiten; Tätigkeit für das MfS


Gründe

1

Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die angestrebte Entscheidung erscheint geeignet, zur Klärung der Frage beizutragen, ob das Merkmal einer Tätigkeit für das [X.] (§ 3 [X.] i.V.m. § 30 Abs. 1 [X.] oder § 3 [X.], § 25 [X.] i.V.m. § 30 Abs. 1 [X.]) auch bei Mitwirkungshandlungen ohne dienstliche Verpflichtung im Rahmen eines erfolglos gebliebenen Anwerbeversuchs des [X.] erfüllt ist.

Meta

2 B 112/09, 2 B 112/09 (2 C 26/10)

28.05.2010

Bundesverwaltungsgericht 2. Senat

Beschluss

Sachgebiet: C

vorgehend Thüringer Oberverwaltungsgericht, 27. August 2009, Az: 2 KO 885/07, Urteil

§ 30 Abs 1 BBesG, § 25 BesG TH, § 3 JubV TH

Zitier­vorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.05.2010, Az. 2 B 112/09, 2 B 112/09 (2 C 26/10) (REWIS RS 2010, 6285)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 6285

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