Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigen BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 323/06 vom
21. September 2006 in der Strafsache
gegen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge [X.] des [X.] hat auf Antrag des [X.] und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 21. September 2006 einstimmig be-schlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 3. Mai 2006 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der [X.] keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO); jedoch wird der Schuldspruch dahin geändert, dass der Ange-klagte wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in acht Fällen und wegen bewaffneten [X.] in einem Fall schuldig ist.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Soweit das [X.] im Fall II. 9. der Urteilsgründe bewaffnetes Handeltreiben nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG angenommen hat, ist dieser Qualifikationstatbestand in der Entscheidungsformel zum Aus-druck zu bringen. Der Senat hat den Tenor entsprechend geändert. [X.] Miebach Pfister
von Lienen
Becker
Meta
21.09.2006
Bundesgerichtshof 3. Strafsenat
Sachgebiet: StR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 21.09.2006, Az. 3 StR 323/06 (REWIS RS 2006, 1726)
Papierfundstellen: REWIS RS 2006, 1726
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
4 StR 689/10 (Bundesgerichtshof)
3 StR 304/06 (Bundesgerichtshof)
4 StR 689/10 (Bundesgerichtshof)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tateinheit bei Umtausch des zum Weiterverkauf erworbenen Rauschgifts wegen Minderwertigkeit
2 StR 85/06 (Bundesgerichtshof)
2 StR 35/06 (Bundesgerichtshof)
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.